Holz unbehandelt A1
Was darf rein? Unbehandeltes Holz, Abbruchholz, Bauholz, Altholz, naturbelassenes Holz, Paletten, Holzkisten
Was darf nicht rein? Glas, Holz mit Beschichtung aus halogenorganischen Verbindungen oder Holzschutzmittel, wie z. B. Gartenzäune, Jägerzäune, Fensterholz, Türen, Fensterrahmen, Türrahmen, stark lackiertes Holz, Holzzäune, mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz, Baumstämme, Baumstubben und Wurzeln, Balkongeländer, Außentüren, Gartenmöbel aus Holz, Holzterrassen, Pflanzpfähle, druckimprägniertes Holz, wie z. B. Zäune oder imprägnierte Sichtschutzwände, Holz mit einer Kantenlänge von mehr als 250 cm, Bahnschwellen Fensterholz, Gartenzäune, behandeltes Holz, lackierte Hölzer, Spanplatten, Furnierholz, Innentüren, Dielen, Parkett etc.